Grenzwerte – unkontrollierter Betrieb der Anlagen?

Co-Präsident Martin Zahnd suchte bei Dr. Nadia Vogel, der Leiterin der Sektion Strahlung der NIS-Fachstelle des AWEL im Kanton Zürich, Antworten darauf, wie die Einhaltung der Anlagegrenzwerte zum Schutz der Bevölkerung vor Mobilfunkstrahlung kontrolliert wird.
Frau Vogel konzentriert sich vor allem auf die Bewilligungsverfahren. Damit einher gehen die Abnahmemessungen. Sie stellen sicher, dass die Grenzwerte an den OMEN eingehalten sind. Trotz rechnerischer Einhaltung der Werte kann es vorkommen, dass bei korrekt eingestellten Leistungen durch Reflexion von Strahlung der Grenzwert an einem OMEN überschritten wird.

Kontrollen der Anlagen im Betrieb – unabhängig, objektiv und transparent?

Im laufenden Betrieb werden regelmässig folgende Kontrollen durchgeführt.

  • Alle drei Jahre führt die Firma SGS (Société Générale de Surveillance) im Auftrag der Betreiber eine Requalifizierung der QS-Systeme (Qualitätssicherheitssystem – dieses ist eine conditio sine qua non im Bewilligungsverfahren) durch. Auf der Webseite des BAFU werden jedoch einzig die Zertifikate veröffentlicht. Die entsprechenden Berichte dazu werden nicht publiziert.
  • Vierzehntäglich hat jeder Betreiber allfällige Änderungen der betriebs- und bewilligungsrelevanten Daten der Mobilfunkantenne innerhalb des bewilligten Rahmens an die BAKOM-Datenbank zu übertragen. Diese Daten sind ebenfalls nicht öffentlich.
  • Mindestens einmal pro Arbeitstag gleichen die QS-Systeme auf den Betreiberzentralen die tatsächlich betriebenen Parameter der Anlagen mit den jeweils bewilligten Parametern ab. Abweichungen werden vom Betreiber in einer Tabelle festgehalten. Alle zwei Monate werden diese sogenannten Fehlerrapporte den kantonalen bzw. im Fall von Zürich und Winterthur den städtischen NIS-Fachstellen gemeldet.

Auszug eines Fehlerrapports unter Auslassung einiger Spalten aus Datenschutzgründen (Quelle AWEL Kanton Zürich)
Grösstenteils enthalten die Rapporte im Kanton Zürich keine resp. nur wenige Einträge. Sehr selten sind kritische Einträge, wie bspw. eine Überschreitung der Sendeleistung um 200% während 30 Minuten.

Systematische regelmässige Kontrollen aller Anlagen?

Die Fachstelle NIS des AWEL im Kanton Zürich führt regelmässige Kontrollen durch, Stichprobenkontrollen.

  • Die Übereinstimmung der Angaben in der BAKOM-Datenbank mit den bewilligten Betriebsdaten prüft das AWEL bei mehreren hundert Anlagen im Jahr.

  • Eine stichprobenartige Vor-Ort-Kontrolle erfolgt im Kanton Zürich aus Zeit- und Kostengründen nicht regelmässig – zuletzt wurden 2023 von den rund 2000 Anlagen auf Kantonsgebiet einzig 18 überprüft. Im Bericht zu dieser Kontrolle hält das Amt fest, dass es bei den baulichen Parametern bei einem nennenswerten Teil der Anlagen zu Abweichungen komme. Die üblichen Kontrollen im Rahmen der Bauabnahme scheinen laut AWEL nicht ausreichend.

Unabhängig, objektiv, systematisch, regelmässig und transparent – unser nüchternes Fazit

Die Kontrolle eines NISV-konformen Betriebs der Anlagen beruht grundsätzlich auf Angaben des Betreibers selbst – ein Schelm, wer Böses dabei denkt… Darüber hinaus sind Kontrollberichte und die Daten der BAKOM Datenbank aus Gründen des sog. Betriebsgeheimnisses nicht öffentlich. Eine Vor-Ort-Kontrolle des AWEL Kanton Zürich findet wie erwähnt nur sporadisch statt, und das nur bei wenigen Anlagen. Bei den jährlichen Stichproben werden auch nur die von den Betreibern deklarierten Antennendaten in der BAKOM Datenbank auf Übereinstimmung mit den bewilligten Betriebsdaten geprüft.

Als vertrauensbildende Massnahme täten deshalb die Betreiber gut daran, eigenständig mehr Transparenz zu schaffen. In letzter Instanz liegt es jedoch an der Politik und der Bundesverwaltung – BAKOM und BAFU – geeignete Gesetze und Verordnungen zu erlassen, die einen glaubwürdigen Schutz der Bevölkerung vor den Immissionen durch Mobilfunkstrahlung sicherstellen.

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