«Adaptive Antennen nicht gefährlicher» laut Bundesgericht

Noch im April 2024 entschied das Bundesgericht, dass für adaptive Antennen ein ordentliches Baugesuch einzureichen ist. Im Urteil vom 9. Dezember nun die Kehrtwende (BGE 1C_307_2023): Das Schutzniveau sei gleich hoch wie bei herkömmlichen Antennen. Der Grenzwert der Antenne werde jeweils nur kurzzeitig überschritten.

Dreh- und Angelpunkt der neuen Beurteilung des Bundesgerichts ist das sogenannte Qualitätssicherungssystem (QS-System), auf das sich der neue Entscheid stützt. Doch auch wenn bei jeder Ausschreibung ein solches einzureichen ist, erhielt bisher keine Schutz-Organisation Einblick in dieses System, wie es funktioniert und was alles ausgelesen wird. Besonders brisant, auch die Behörden erhalten nur aufbereitete Daten und haben keinen Zugang zum QS-System. Dies musste Andreas Klöser, Projektleiter der Fachstelle Lärmschutz und NIS der Stadt Zürich, an einem Podium im Jahr 2021 zugeben als er auf die Frage: «Haben Sie Zugriff auf dieses QS-System?» antwortete: «Keinen direkten Zugriff, wir bekommen die Reports mit den Fehlermeldungen». Und weiter: «Natürlich könnte man betrügen» auf die Frage, ob es einen Sicherheitsmechanismus gäbe, welche die Betreiber daran hindert, die Reports abzuändern.
Kein Wunder also, dass das Bundesgericht im Jahr 2019 das BAFU aufgefordert hat, eine Schweiz weite Kontrolle der QS-Systeme durchführen zu lassen. Bis heute ist dazu vom BAFU nichts zu erfahren.
Eine ordnungsgemässe und zuverlässige Kontrolle gibt es demzufolge nicht. Sie ist eher vergleichbar mit einer Geschwindigkeitskontrolle, welche sich lediglich auf die Aussage des Autofahrers stützt - freiwillig würde wohl kaum jemand eine Geschwindigkeits-Überschreitung zugeben.
Die Geheimnistuerei um das QS-System ist bedenklich. Könnte der Grund sein, dass es nicht zuverlässig funktioniert? Stichkontrollen sprechen dafür.

Demgegenüber führt das Bundesgericht in seinem Entscheid unter 7.3 aus:
«Namentlich zur Kontrolle der ferngesteuert eingestellten Sendeleistung einer Mobilfunkanlage veröffentlichte das BAFU das Rundschreiben "Qualitätssicherung zur Einhaltung der Grenzwerte der NISV bei Basisstationen für Mobilfunk und drahtlose Teilnehmeranschlüsse" vom 16.Januar 2006 (nachstehend: BAFU, Rundschreiben QS-System). Dieses Rundschreiben verlangt, dass jede Netzbetreiberin eine oder mehrere Qualitätssicherungs- bzw. QS-Datenbanken schafft, in denen für jede Sendeanlage sämtliche Hardware-Komponenten und Geräteeinstellungen, welche die äquivalente Sendeleistung (ERP) oder die Senderichtungen beeinflussen, erfasst und laufend aktualisiert werden. Diese Datensammlung soll namentlich Angaben bezüglich der ferngesteuerten Einstellung der Verstärkerausgangsleistung enthalten. Zudem hat das QS-System über eine automatisierte Überprüfungsroutine zu verfügen, die einmal pro Arbeitstag die effektiv eingestellten Sendeleistungen und Senderichtungen sämtlicher Antennen des betreffenden Netzes mit den bewilligten Werten bzw. Winkelbereichen vergleicht.»

Stichkontrollen, wie die der Stadt Zürich im Jahr 2010, belegen jedoch klar, dass die vom BAFU geforderten Qualitätssicherungen nicht umgesetzt werden. Bei den 30 kontrollierten Antennen wurden u.a. folgende Mängel festgestellt:

  • Antennentypen stimmen nicht überein.

  • Sendeleistungen stimmen nicht mit der BAKOM-DB überein. Der 2. in Betrieb stehende Träger wurde nicht übermittelt.

  • Betriebsparameter können nicht aus Datenbank herausgelesen werden.

Immerhin erwähnt auch das Bundesgericht in seinem Entscheid unter 7.5 die Fehlerhaftigkeit des QS-Sytems:

«Zutreffend ist allerdings, dass die Kontrolle durch die QS-Systeme bei unrichtigen Angaben der Mobilfunkbetreiberinnen verfälscht werden kann. So wurde vor einigen Jahren anhand von Stichproben im Kanton Schwyz festgestellt, dass bei mehreren Antennen Höhe oder Ausrichtung nicht zutreffend in die QS-Datenbank übertragen worden waren.»

So deckten bspw. die Stichkontrollen des Kantons Zürich im Jahr 2023 bei bis zu 40% der Antennen Mängel auf. Die nüchterne Schlussfolgerung der Behörden zu den Kontrollen: «Dabei scheinen die üblichen Kontrollen im Rahmen der Bauabnahme nach Neu/Umbauten (qualitativ) nicht ausreichend zu sein.» Die Stadt Zürich führte 2023 erst gar keine Kontrollen durch, obwohl dies vom Gemeinderat einst so gefordert wurde.

Wie kann das Bundesgericht über diesen Missstand einfach hinweggehen? Ist das noch seriös? Das Gericht muss doch auf Grundlage von Fakten urteilen, also die Mängel des QS-System bei der Entscheidung mit einbeziehen, und sollte nicht unüberprüft auf Aussagen des BAKOM verweisen: «… das BAKOM in einem Validierungsbericht bestätigt hat, dass die für die Kontrolle von adaptiven Antennen notwendigen Parameter in den QS-Systemen der Betreiber korrekt abgebildet sind.» Wir würden uns wünschen, dass es auch um die Richtigkeit der Daten im QS-System geht, nicht nur um die Implementation von 5G-Antennen.

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