Störsender wegen Handyschmuggel

03.04.2007

Handyschmuggel ins Gefängnis durch Aufseher
Artikel: Evi Gaigg

Offensichtlich war es bisher nicht möglich, den Handyschmuggel, z. B. mit von aussen über die Gefängnismauern geworfenen oder sonstwie eingeschleusten Mobiltelefonen wirksam zu unterbinden. Deshalb laufen in der aargauischen Strafanstalt Lenzburg derzeit Modellversuche, wie diesem Zustand mit Störsendern zu begegnen wäre. Ein solcher Sender soll es Anstaltsinsassen verunmöglichen, mittels eingeschmuggelter Handys in Kontakt mit der Aussenwelt zu treten, um z.B. Strafermittlungen zu beeinflussen, Drogengeschäfte abzuwickeln oder gar Ausbrüche zu planen.

Jetzt kam es zu einem neuen Skandal: Ein aus der Region Wohlen (AG) stammender Aufseher hat im Bezirksgefängnis Zürich zwischen August und Oktober 2005 sechs Handys ins Gefängnis geschmuggelt. Mittelsmann war der Bruder eines kosovarischen Häftlings. Der Aufseher, der eine willkommene Marktlücke entdeckt hatte, kassierte pro geschmuggeltes Mobiltelefon 1000 Franken, was ihm in vier Fällen mit einer Gesamteinnahme von 4000 Franken gelang. Einer der Abnehmer war der frühere Wirt Becir M., der Zürcher Café Bar-Atlantis. Dieser war vor über einem Monat wegen vorsätzlicher Tötung zu einer Freiheitsstrafe von zwölf Jahren verurteilt worden. Er hatte einem Gläubiger in den Kopf geschossen. Ein anderer Handy-Empfänger war der Winterthurer Bujar Berishar, der Bruder des sogenannten Parkplatzmörders. Bujar sollte wegen Heroinhandels acht Jahre im Zürcher Bezirksgefängnis verbüssen.

Als der Schmuggel aufflog, verlor der Aufseher daraufhin seine Stelle und wurde zu einer Geldstrafe von insgesamt 19 800 Franken verurteilt, allerdings nur bedingt, bei einer Probezeit von drei Jahren. Eine Geldbusse von 2000 Franken wurde ihm sofort auferlegt. Die 4000 Franken musste er ebenfalls abliefern. Weil es sich um einen Familienvater in einer derzeit prekären finanziellen Situation handelt, überlegt das Gericht, ob nicht eine gemeinnützige Arbeit in Frage kommt. Der schriftliche Entscheid steht noch aus.

Die Entwicklung eines Senders, der einerseits unerlaubte Handygespräche stört bzw. unterbindet, anderseits aber die übrigen normalen telefonischen Kontakte der Strafanstalt nach aussen ermöglicht, ist ein technisch anspruchsvolles Unterfangen, das zudem erhebliche finanzielle Mittel erfordert, die letztendlich vom Steuerzahler aufzubringen sind.

Quelle: Zofinger Tagblatt, 31. März 07, S. 40